Alkoholisches Desinfektionsmittel fĂŒr alkohlbestĂ€ndige OberflĂ€chen
EIGENSCHAFTEN
Gebrauchfertiges Desinfektionsmittel (enthĂ€lt: Ethanol) fĂŒr alkoholbestĂ€ndige OberflĂ€chen.
FlÀchen vollstÀndig mit der Lösung benetzen und abtrocknen lassen
Nicht geeignet fĂŒr Acrylglas,alkoholempfindlichen FlĂ€chen und Lacke
Wirksam gegen Bakterien, Hefepilz und behĂŒllte Viren
Volumen:Â 5 Liter Desinfektionsmittel in wieder verschlieĂbarem Kanister
BESCHREIBUNG
Das FlĂ€chendesinfektionsmittel im 5 Liter Kanister, ist ein gebrauchsfertiges Desinfektionsmittel fĂŒr alkoholbestĂ€ndige OberflĂ€chen. Es ist wirksam gegen Bakterien, Hefepilze und behĂŒllte Viren. Geeignet ist es zur hygienischen Reinigung, egal ob im Haus oder im Medizinischen Bereich.
Anwendung: FlÀchen vollstÀndig mit der Lösung benetzen und abtrocknen lassen.
LIEFERUMFANG:
5 Liter DesinfektionsmittelÂ
WISSENSWERTES:
Nicht geeignet fĂŒr Acrylglas alkoholempfindliche FlĂ€chen und Lacke.Â
P210 – Vor Hitze, heiĂen OberflĂ€chen, Funken, offenen Flammen sowie anderen ZĂŒndquellen fern halten. Nicht rauchen
P233 – BehĂ€lter dicht verschlossen halten
P240 – BehĂ€lter und zubefĂŒllende Anlage erden.
P241 – ExplosionsgeschĂŒtzte elektrische/LĂŒftungs-/BeleuchtungsgerĂ€te verwenden
P242 – Funkenflugarmes Werkzeug verwenden
P243 – MaĂnahmen gegen elektronische Entladungen treffen
P264 – Nach GebrauchHĂ€nde grĂŒndlich waschen.
P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
P303+P361+P353 – BEI BERĂHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten KleidungsstĂŒcke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen und Duschen
P305+P351+P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspĂŒlen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspĂŒlen
P337+P313 – Bei anhaltender Augenreizung: Ărztlichen Rat einholen/Ă€rztliche Hilfe hinzuziehen
P370+P378 – Bei Brand: CO2, Löschpulver, WassersprĂŒhstrahl zum Löschen verwenden
P403+P235 – An einem gut belĂŒfteten Ort aufbewahren. KĂŒhl halten
501 – Inhalt/BehĂ€lter Entsorgung gemÀà den Behördlichen Vorschriften zufĂŒhren.